Förderprogramm für Häuslesbauer und Renovierer
KfW - CO2 - Minderungsprogramm
Gefördert werden Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Massnahmen zur Energie-Einsparung, wie:
- Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaussenhülle
- Austausch vorhandener Verglasungen gegen Wärmeschutzverglasung
- Nachträgliche Dämmung der Kellerdecke und von erdberührten Aussenflächen beheizter Räume
- Installation von Brennwert- und Niedertemperaturkesseln, sowie Folgeinstallationen
- Installation von Übergabestationen von Nah- und Fernwärme
- Nutzung erneuerbarer Energien wie z.B.:
- Wärmepumpe
- Kollektoren
- Biogasanlagen
- Photovoltaik
- Erdwärme
- Wärmeaustauscher
- Wärmerückgewinnungsanlagen
Mitgefördert wird auch eine zur Vorbereitung der Auftragsvergabe erstellte Energiediagnose für diese Massnahmen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungsunternehmer, die Investitionen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden vornehmen.
Fördervoraussetzung ist, dass die Massmnahmen des Wärmeschutzes der Gebäudehülle, die Massnahmen für die Aufwendungen des Niedertemperatur-Heizkessels übersteigen.
Der Antrag muss vor Beginn der Massnahme bei der Hausbank gestellt werden.
Gefördert wird bis zu 100% des Invesitionsbetrags.
Die aktuellen Konditionen des Förderprogramms erfahren Sie direkt bei KfW.
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